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News der Treuhand Ruesch AG

Eidgenössische Volksinitiative zur Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt aktuell in der Kompetenz der Kantone. Mit der Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer würde diese Kompetenz den Kantonen entzogen und neu dem Bund zugeteilt werden. Die Eidgenössische Volksinitiative sieht vor, dass Nachlässe und Schenkungen – unabhängig des Verwandtschafts-verhältnisses zwischen Erblasser (Schenkgeber) und Erbe (Beschenkter) - von über CHF 2 Mio. mit einer Steuer von 20 % be-lastet werden.

 

Befreit von dieser Steuer sind Ehegatten und registrierte Partner. Im Weiteren findet eine ermässigte Besteuerung bei der Übertragung von Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben statt, wobei der Umfang dieser ermässigten Besteuerung nicht in

der Eidgenössischen Volksinitiative geregelt ist. Auf Nachlässen resp. Schenkungen unter CHF 2 Mio. erfolgt keine Besteuerung. Massgebend zur Bestimmung dieser Grenze ist nicht die einzelne Schenkung oder einzelne Erbteil eines Erben, sondern der gesamte Nachlass inkl. den lebzeitig vorgenommenen Schenkungen des Erblassers.

 

Die Eidgenössische Volksinitiative enthält eine Übergangsbestimmung, wonach bei deren Annahme Schenkungen ab dem

1. Januar 2012 bereits der nationalen Erbschaftssteuer unterliegen, sofern der Schenkgeber resp. der spätere Erblasser nach Inkrafttreten der nationalen Erbschaftssteuer verstirbt.

 

Für zusätzliche Informationen helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.

 

 

Im Oktober 2011